Ausschreibungen von Dienst- und Lieferleistungen nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL)

Die VOL enthält Detailvorschriften für die Vergabe von Leistungen (Liefer- und Dienstleistungsaufträge). Lieferaufträge sind entgeltliche Kauf-, Miet-, Pacht- oder Leasingverträge (mit oder ohne Kaufoption) über Waren. Dienstleistungeaufträge sind entgeltliche Verträge über die Erbringung von gewerblichen Dienstleistungen.

Informationen nach §19 Abs. 2 VOL/A

Hiernach informieren die Auftraggeber nach beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25 T€ ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder ihren Internetseiten.


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