Lärmkartierung und Lärmaktionsplan Greiz

Auf der Grundlage der "Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" des Europäischen Parlaments und des Rates und des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist, u. a. an allen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Mio. Fahrzeugen im Jahr, die Belastung der Bevölkerung durch Lärm anhand von Lärmkarten zu ermitteln (Lärmkartierung).

Dies betrifft in der Stadt Greiz die Bundesstraße 94 im Abschnitt Gommlaer Berg/Abzweig Silberloch bis zum Dr.-Rathenau-Platz.

Durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Jena wurde im Jahr 2007 die Lärmkartierung für alle in Thüringen betroffenen Gemeinden durchgeführt. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Lärmkartierung wurde im Jahr 2008 durch die Stadt Greiz gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern ein Lärmaktionsplan erarbeitet.

Der Stadtrat der Stadt Greiz hat in seiner Sitzung am 01.10.2008 den Lärmaktionsplan Greiz mit Selbstbindungsverpflichtung für den Stadtrat und die Stadtverwaltung beschlossen. Er soll als informelle Planung den Handlungsrahmen für Stadtrat und Stadtverwaltung sowie die Beurteilungsgrundlage für vielfältige Einzelentscheidungen (z. B. weitergehende Planungen, Entwicklung von Infrastruktureinrichtungen, verkehrsorganisatorische Maßnahmen, bauliche Entwicklungen, ....) bilden. Zum Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefährdungen, ist auf die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen zielgerichtet hinzuwirken.

Gemäß § 47d Absatz 5 Bundesimmissionsschutzgesetz ist der Lärmaktionsplan Greiz bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Zusätzlich wird von der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie bis zum 30.06.2012 für alle Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr eine Lärmkartierung erstellt. Anschließend sind von den Kommunen, auch für diese Straßenabschnitte Lärmaktionspläne zu erarbeiten und bis Juli 2013 fertig zu stellen.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie und der Lärmaktionsplan Greiz können auch während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadt Greiz im Sachgebiet Stadtplanung eingesehen werden. Bei Fragen stehen Ihnen Herr Obenauf und Herr Post gern zur Verfügung.

Lärmsanierung im Bereich der Bundesstraße B 94 - Förderung von Lärmschutzfenstern

Mit einem Schreiben vom 27.03.2008 teilte das Straßenbauamt Ostthüringen der Stadt Greiz mit, dass die Anwohner entlang der Ortsdurchfahrt Greiz der Bundesstraße B 94 derzeit und auch zukünftig Verkehrslärmbelastungen ausgesetzt sind. Die schalltechnischen Berechnungen haben ergeben, dass an vielen Gebäudefassaden der unmittelbar an die Bundesstraße B 94 angrenzenden Wohngebäude die Sanierungsgrenzwerte überschritten werden. Für die entsprechenden Gebäude kommen passive Schallschutzmaßnahmen im Rahmen einer Lärmsanierung in Frage.

Die Straßenbauverwaltung plant deshalb auf der Grundlage der Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel ab dem Jahre 2009 eine Lärmsanierung im Bereich der Bundesstraße, Ortsdurchfahrt Greiz, als freiwillige Maßnahme.

Dies betrifft in der Stadt Greiz die Bundesstraße B 94 im Abschnitt Bruno-Bergner-Straße ab der Bahnquerung in Richtung Schlossbrücke und weiter über die August-Bebel-Straße und Reichenbacher Straße bis Ortsausgang Schönfeld.

Der Bereich der Bundesstraße B 94, Silberloch ab Gommlaer Berg in Richtung Zeulenroda-Triebes wurde zwar schalltechnisch untersucht, aber keine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte festgestellt. Der Streckenabschnitt zwischen Neukurtschau und dem Kreisverkehr Bruno-Bergner-Straße/Neustadtring bzw. Bahnquerung wurde noch nicht betrachtet, da hier die Bundesstraße B 94 zusammen mit der Bundesstraße B 92 verläuft.

Bei beabsichtigten Gebäudesanierungen und -modernisierungen verweist das Straßenbauamt Ostthüringen bereits jetzt auf die dann mögliche Förderung für passive Lärmschutzmaßnahmen im Wege eines Antragsverfahrens. Es ist nicht jedes Wohngebäude an der Bundesstraße B 94 von einer Überschreitung des Immissionsgrenzwertes betroffen. Bei Interesse der jeweiligen Hauseigentümer, eine geförderte Lärmsanierung in Anspruch zu nehmen, sind zuvor die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit zu prüfen. Deshalb bitten wir, eine schriftliche Anfrage zur Prüfung der Voraussetzung für die Förderung einer Lärmsanierung an folgende Adresse:

Straßenbauamt Ostthüringen,
Abteilung Planung, Bau und Umweltschutz,
Hermann-Drechsler-Straße 1 in 07548 Gera

und mit folgenden Angaben zu richten:
Eigentümer,
Lage des Gebäudes/Objektes, d. h. Straße und Hausnummer,
Gemarkung, Flurnummer, Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer.

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