Städtebauliche Sanierung "Greiz Altstadt"

Mit dem Beschluss des Stadtrates am 27.01.1993 wurde die Sanierungssatzung beschlossen und damit das Sanierungsgebiet "Greiz Altstadt" förmlich festgelegt. Die Abgrenzung des Gebietes ist dem nebenstehenden Plan zu entnehmen.
Innerhalb dieser Grenzen können öffentliche und auch private Sanierungsmaßnahmen aus dem von Bund, Land und Stadt zur Verfügung gestellten Städtebaufördermitteln gefördert werden.

Mit dem Beschluss der Sanierungssatzung gelten im Sanierungsgebiet die Bestimmungen des besonderen Städtebaurechtes (insbesondere §§ 142 ff. Baugesetzbuch), womit eine Reihe von Vorhaben und Rechtsvorgängen einer sanierungsrechtlichen Genehmigung durch die Gemeinde bedürfen. Auch alle "erheblichen oder wesentlichen Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen" im Sanierungsgebiet sind genehmigungspflichtig.

Deshalb werden Bauherrn bzw. Eigentümer gebeten, sich bei jeder größeren Veränderung am Gebäude (z. B. Fenster-, Heizungseinbau, Dachdeckung, Fassadensanierung) rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme (mindestens 6 Wochen vorher) mit dem Sachgebiet Stadtplanung in Verbindung zu setzen, um zu überprüfen, ob das Vorhaben genehmigungspflichtig ist.

Auf Grundlage der sanierungsrechtlichen Genehmigung können für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB Steuerbegünstigungen gemäß § 7 h des Einkommenssteuergesetzes (EStG) in Anspruch genommen werden.

Auskünfte erteilt das Bauamt der Stadtverwaltung Greiz, Sachgebiet Stadtplanung (Tel.: 03661/703520) oder Sachgebiet Bauverwaltung (Tel.: 03661/703542).


Die Karte basiert auf Daten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation.
Aus urheberrechtlichen Gründen besitzt die Karte eine geringe Auflösung, so dass die Lesbarkeit zum Teil eingeschränkt sein kann. Sollten Sie weiterreichende Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die oben genannten Ansprechpartner.

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