Aktuelles
Kommunale Wärmeplanung der Stadt Greiz - Beteiligung der Öffentlichkeit
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) wird der Entwurf des Abschlussberichts der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Greiz in der Zeit vom
09.03.2026 bis 10.04.2026
im Internet unter
www.greiz.de/wirtschaft/dokumentationen veröffentlicht.
Zusätzlich erfolgt die Auslegung der Unterlagen in analoger Form im Bauamt der Stadt Greiz, von-Westernhagen-Platz 5, 07973 Greiz, im Flur des Erdgeschosses, während nachfolgender Zeiten:
Montag bis Mittwoch: von 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr,
Donnerstag: von 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr,
Freitag: von 9 - 12 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf des Kommunalen Wärmeplans schriftlich, per E-Mail an stadtplanung@greiz.de oder während o. g. Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe des Namens und der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens zur Erarbeitung des Kommunalen Wärmeplans eingewilligt. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt an den mit der Planung beauftragten Dienstleisterverbund KWP4 (bestehend aus den Unternehmen: DBI, VIONTA, IE2S und NeulandQuartier).
