Vergabebekanntmachung nach § 30 Abs. 1 UVgO

Hiernach informieren die Auftraggeber nach beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25 T€ ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder ihren Internetseiten.