Schiedsstelle

Zum Schiedsstellenbezirk gehören die Kreisstadt Greiz und ihre Ortsteile. Die Aufgaben der Schiedsfrauen/-männer besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten oder Sühneverfahren durchzuführen.

Leistungen der Schiedsstelle für die Bürger bei:

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Beleidigungen
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohungen
  • Sachbeschädigungen
  • Leichte und fahrlässige Körperverletzung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

Vorteile der Schlichtungsverhandlungen

  • Einfach und kostengünstig
  • Unbürokratische Vermittlung
  • Keine Prozesskosten
  • Geringe Antrags- bzw. Vergleichsgebühr
  • Bei Einigung (Vergleich) 30 Jahre lang vollstreckbarer Titel, bei Nichteinigung in strafrechtlichen Verfahren über Sühnebescheinigung Möglichkeit zur Privatklage

Antragstellung

  • Schriftlich über die Stadtverwaltung/ Amt 5-Rechts-und Ordnungsamt/ Greiz 07973 / - Mündlich zu den jeweiligen Sprechstunden zu Protokoll oder
  • auch zu einem möglichen vereinbarten Termin

Die Mitglieder der Schiedskommission und ihre Stellvertreter werden für 5 Jahre vom Stadtrat gewählt und danach vom zuständigen Amtsgericht berufen.