Städtebauliche Sanierung "Greiz Altstadt"

Mit dem Beschluss des Stadtrates am 27.01.1993 wurde die Sanierungssatzung beschlossen und damit das Sanierungsgebiet "Greiz Altstadt" förmlich festgelegt. Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes ist dem nebenstehenden Plan zu entnehmen.

Mit der Ausweisung und förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes wurden wesentliche Grundlagen zur Umsetzung der erhaltenden Stadterneuerung nach Maßgabe des Baugesetzbuches geschaffen. Das Ziel der Sanierungsmaßnahmen besteht darin, städtebauliche Missstände zu beheben und das Gebiet durch geeignete Maßnahmen schrittweise zu erneuern, dass die vorhandenen vielfältigen Substanz- und Funktionsschwächen abgebaut und letztlich beseitigt werden.

Mit dem Beschluss der Sanierungssatzung gelten im Sanierungsgebiet die Bestimmungen des besonderen Städtebaurechtes (insbesondere §§ 142 ff. Baugesetzbuch), womit eine Reihe von Vorhaben und Rechtsvorgängen einer sanierungsrechtlichen Genehmigung durch die Gemeinde bedürfen. Auch alle "erheblichen oder wesentlichen Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen" im Sanierungsgebiet sind genehmigungspflichtig.

Deshalb werden Bauherrn bzw. Eigentümer gebeten, sich bei jeder größeren Veränderung am Gebäude (z. B. Fenster-, Heizungseinbau, Dachdeckung, Fassadensanierung) rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme (mindestens 6 Wochen vorher) mit dem Sachgebiet Stadtplanung in Verbindung zu setzen, um zu überprüfen, ob das Vorhaben genehmigungspflichtig ist.

Auf Grundlage der sanierungsrechtlichen Genehmigung können für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB Steuerbegünstigungen gemäß § 7 h des Einkommenssteuergesetzes (EStG) in Anspruch genommen werden.

Innerhalb dieser Grenzen können öffentliche und auch private Sanierungsmaßnahmen aus dem von Bund, Land und Stadt zur Verfügung gestellten Städtebaufördermitteln gefördert werden. Zusätzlich zu den Bundes- und Landesprogrammen der Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien unterstützt die Stadt Greiz die Umsetzung von privaten kleinteiligen Vorhaben im Rahmen eines kommunalen Förderprogramms.

Auskünfte erteilt das Bauamt der Stadtverwaltung Greiz, Sachgebiet Stadtplanung (Tel.: 03661/703520) oder Sachgebiet Bauverwaltung (Tel.: 03661/703542).

Die Stadt Greiz hat in einer Broschüre den erreichten Stand der Altstadtsanierung dokumentiert und ermöglicht darin vielfältige Einblicke in den 1990 eingeleiteten Sanierungsprozess. Die Broschüre und ein zugehöriges Plakat, erarbeitet und gestaltet von der KEM als Sanierungsträger in enger Zusammenarbeit mit dem Bauamt der Stadt und den Akteuren vor Ort, wurden am 21. Juli 2010 auf dem Kirchplatz inmitten der Greizer Altstadt öffentlich präsentiert.