Genuss schenken in Greiz – Der Gutschein für kulinarische Entdeckungen

Wer nach einer besonderen Geschenkidee sucht, die Genuss, Erlebnis und Regionalität verbindet, wird in Greiz fündig. Mit einem Genuss-Gutschein für Greiz verschenkst du nicht nur gutes Essen – sondern einen Moment zum Abschalten, Entdecken und Genießen in einer der schönsten Städte des Vogtlands.

Zwischen historischen Gassen, dem imposanten Oberes Schloss Greiz und der charmanten Altstadt laden zahlreiche Restaurants, Cafés und Gaststätten dazu ein, die regionale Küche zu entdecken. Vom gemütlichen Mittagessen über ein romantisches Dinner bis hin zum geselligen Abend mit Freunden – der Gutschein eröffnet viele kulinarische Möglichkeiten.

Ein Geschenk, das immer passt!

Ob Geburtstag, Weihnachten, Jubiläum oder einfach als Dankeschön – ein Genuss-Gutschein ist eine stilvolle und flexible Geschenkidee. Die Beschenkten entscheiden selbst, wann und wo sie ihr kulinarisches Erlebnis genießen möchten.

Den Genuss-Gutschein erhalten Sie ausschließlich  in der Tourist-Information Greiz, Burgplatz 12! Die Höhe des Betrages legen Sie selbst fest (ab 15,00 €).

Teilnehmende Restaurants 

Brauereigasthof „Grüne Linde“ / Grüne Linde 2 / 07973 Greiz / Telefon: 03661 – 431 790

Gasthof „Schweizerhaus“ / Schönbach 2 / 07973 Greiz-Schönbach / Telefon: 036621 – 305 60

Greizer Parkgaststätte / Leonhardtstr. 39 / 07973 Greiz / Telefon: 03661 – 432 260

pm lounge / Brückenstr. 24 / 07973 Greiz / Telefon: 03661 – 631 204

Restaurant City Life / Kirchplatz 6 / 07973 Greiz / Telefon: 03661 – 684 137 0

Restaurant Harmonie / Burgplatz 12/Unteres Schloss / 07973 Greiz / Telefon: 03661 – 3866

Saloon/Pizza-Blitz / Untere Waltersdorfer Str. 1 / 07973 Greiz / Telefon: 03661 - 3996

Stadtmühle / Burgplatz 10 / 07973 Greiz / Telefon: 03661 – 458 60 33

Und so geht’s - Gutscheinbedingungen:

Sie haben die Möglichkeit in der Tourist-Information Greiz einen Gastronomie-Gutschein ab einem Wert von 15,00 €, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 1,50 € je Gutschein, zu erwerben.

Der Gutschein kann in den dargestellten gastronomischen Einrichtungen unter vorheriger Tischreservierung eingelöst werden. Bitte bei der Reservierung den Hinweis geben, dass Sie einen Gutschein einlösen möchten.

Der Gutscheininhaber hat Zeit, diesen Gutschein in einem der teilnehmenden Restaurants seiner Wahl innerhalb 3 Jahre einzulösen. Als Stichtag gilt der 31.12. des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt ist.

Wird die komplette Summe des Gutscheines nicht eingelöst, hat der Gutscheininhaber keinen Anspruch auf Auszahlung des Restguthabens. Ebenso eine stückweise Einlösung des Gutscheines (in unterschiedlichen Einrichtungen) ist nicht möglich. Jeder Gutschein ist nur einmal verwendbar. Eine Barauszahlung des Gutscheines ist nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn eine Einrichtung innerhalb der Gutscheingültigkeit schließen sollte. Hier hat der Gutscheininhaber die Möglichkeit diesen in einem anderen teilnehmenden Restaurant einzulösen.