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Verwaltungsgericht Gera: Entscheidung zu Wahlen im Stadtrat (Juni 2024)
Das Verwaltungsgericht Gera hat die im Juni 2024 durchgeführten Wahlen des Stadtratsvorsitzenden, seiner Stellvertreter sowie der Beigeordneten für unwirksam erklärt. Beanstandet wurde dabei nicht das Abstimmungsverhalten einzelner Stadtratsmitglieder, sondern die damalige organisatorische Ausgestaltung der geheimen Wahl: Im Sitzungssaal gab es keine Wahlkabine bzw. keinen abgetrennten Bereich für die Stimmabgabe.
Zur Einordnung:
Die Thüringer Kommunalordnung verlangt die geheime Abstimmung, macht aber keine zwingenden Vorgaben zur konkreten „Bauform" (z. B. Wahlkabine). Vor diesem Hintergrund gab es im Stadtrat bislang keinen Anlass, das bisherige Vorgehen in Zweifel zu ziehen. Das Gericht vertrat nun die Ansicht, dass im konkreten Fall zusätzliche Abschirmung erforderlich gewesen wäre.
Wichtig für das Verständnis des Verfahrens:
Die Klage gegen die Stadtverwaltung wurde abgewiesen. Erfolg hatte allein der Antrag, der sich gegen das Wahlverfahren des Stadtrats richtete (Streit innerhalb des Stadtrats).
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen. Sobald das schriftliche Urteil mit Begründung vorliegt, wird es sorgfältig ausgewertet und vom Stadtrat innerhalb eines Monats entschieden, ob Berufung eingelegt wird.
Nach Bekanntwerden der geäußerten rechtlichen Bedenken wurde das Wahlverfahren bereits angepasst: Geheime Wahlen werden inzwischen und künftig mit Wahlkabine durchgeführt. Eine vorsorgliche Wiederholung der Wahlen war und ist jedoch vor einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht zulässig. Hier gilt der Grundsatz der Wahlbeständigkeit. Der Stadtrat kann eine eigene Wahl nicht ohne entsprechende gerichtliche Entscheidung selbst für unwirksam erklären.
Je nach weiterer Entscheidung - und gegebenenfalls nach einer rechtskräftigen Klärung - wird dann über eine Neuwahl entschieden und diese gegebenenfalls angesetzt.
Für mich als Bürgermeister gilt: Transparenz, Rechtssicherheit und Vertrauen in die demokratischen Ablaufe unseres Stadtrates haben höchste Priorität. Wir informieren über die nächsten Schritte, sobald die schriftlichen Entscheidungsgründe vorliegen.