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gebührenfrei
Sollte Ihr Personalausweis oder Reisepass verloren gegenagen sein, sind Sie verpflicht, diesen Verlust bei der Meldebehörde zu melden. Hierfür bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- anderen Nachweis zu Ihrer Identität (Geburts- oder Eheurkunde UND falls vorhanden: Führerschein UND falls vorhanden: Personalausweis / Reisepass = auch bereits ungültig)
- möglicherweise muss in der Meldebhörde erst noch eine Identitätsfeststellung zu Ihrer Person erfolgen
Sollten Sie Ihr ausländisches Identitätsdokument (ausländischen Personalausweis oder Reisepass) verloren haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Botschaft!
Für den Fall einer gleichzeitigen Neubeantragung:
- aktuelles biometrisches Lichtbild (bitte folgenden Hinweis beachten!)
Hinweis : Seit dem 01.05.2025 dürfen Passbilder in Papierform nicht mehr akzeptiert werden . Beim Fotografen werden seit diesem Zeitpunkt digitale Passbilder erstellt und die Kunden erhalten einen QR-Code mit dessen Hilfe Ihr Passbild im Einwohnermeldeamt heruntergeladen werden kann. Digitale Passbilder können auch im Einwohnermeldeamt erstellt werden. Hierbei entsteht eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 € , ein Ausdruck des Bildes kann leider nicht erfolgen. Bei technischen Störungen ist leider eine erneute Vorsprache erforderlich.
Empfehlung : Erstellung bei ortsansässigen Fotografen und Foto-Dienstleistern in Form eines QR-Codes, da dort eine höhere Zufriedenheit bei dem Passbild ermöglicht werden kann und auf Wunsch auch Papierbilder gedruckt werden können.
- bei Minderjährigen: ggf. Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten mit einer Kopie seines Personalausweises/Reisepasse
- Gebühren in bar oder per ec-Karte: vorläufiger Personalausweis = 10,00 € / Personalausweis unter 24 Jahren = 22,80 € / Personalausweis über 24 Jahren = 37,00 € / vorläufiger Reisepass = 26,00 € / Reisepass unter 24 Jahren = 37,50 € / Reisepass über 24 Jahren = 70,00 € / Express-Zuschlag für Reisepässe = 32,00 €