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Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform


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Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform nach dem Bundesmodell zum 1. Januar 2025 kam es in Thüringen zu Verschiebungen des Grundsteueraufkommens. Insbesondere wurden Nichtwohngrundstücke gegenüber Wohngrundstücken begünstigt, wodurch Wohnraum teilweise überproportional belastet wurde. Zur Korrektur dieser Aufkommensverschiebungen hat der Thüringer Landtag im November 2025 das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR) beschlossen.

Die Grundsteuerwertfeststellung auf den 1. Januar 2022 bleibt unverändert. Geändert wurden ausschließlich die gesetzlich festgelegten Steuermesszahlen für bebaute Grundstücke. Das Finanzamt berechnet die neuen Grundsteuermessbeträge automatisch auf Grundlage der bereits vorliegenden Daten. Eine erneute Abgabe einer Grundsteuererklärung oder die Einreichung weiterer Unterlagen ist daher nicht erforderlich.

Für die bebauten Grundstücke gelten ab dem 1. Januar 2027 im Freistaat Thüringen abweichend von § 15 Abs. 1 Nr. 2 Grundsteuergesetz (GrStG) folgende Steuermesszahlen:

Grundstücksart

Bundesmodell (bisher)

Thüringen ab 01.01.2027

Wohngrundstücke (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum)

0,31 %

0,23 %

Nichtwohngrundstücke (Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, sonstig bebaute Grundstücke)

0,34 %

0,59 %

Für unbebaute Grundstücke sowie für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ergeben sich keine Änderungen, die bisherigen Steuermesszahlen gelten unverändert fort.

Derzeit versendet das Finanzamt die neuen Grundsteuermessbescheide mit Gültigkeit ab dem 1. Januar 2027 an die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer. Die auf diesen Bescheiden basierenden Grundsteuerbescheide werden von der Stadt Greiz erstellt und im Jahr 2027 versendet.

Über alle weiteren Entwicklungen und Informationen zur Umsetzung des Thüringer Gesetzes zur Anpassung der Grundsteuer halten wir Sie rechtzeitig auf dem Laufenden.